
Die Personalvorsorgestiftung Johnson & Johnson führt eine Pensionskasse zur beruflichen Vorsorge der Mitarbeitenden der Schweizer Niederlassungen von Johnson & Johnson. Die Pensionskasse bietet zunächst den vom Gesetz geforderten Schutz, geht jedoch in weiten Teilen wesentlich darüber hinaus:
Die Altersrente kann bei maximaler Beitragsdauer bis 70% des versicherten Einkommens erreichen. Der Anspruch auf eine Altersrente beginnt frühestens mit vollendetem 62. Altersjahr und spätestens bei Erreichung des ordentlichen AHV-Rücktrittalters.
Die Pensionskasse von Johnson & Johnson ist eine Vorsorgestiftung mit einem Leistungsprimat. Die Vorteile eines Leistungsprimats zeigen sich darin, dass die Leistungen im Alter in einem schon im Voraus bestimmten Verhältnis zum Lohn sowie zu den Dienstjahren stehen und deshalb gut abzuschätzen sind. Der Lohnentwicklung über die Jahre hinweg wird dabei Rechnung getragen.
In der Pensionskasse sind zurzeit rund 2'200 Mitarbeitende versichert. An über 300 Personen wird eine Rente ausbezahlt (Altersrente, Invalidenrente, Hinterbliebenenrente).
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